Kostenübernahme:

Für gesetzlich Versicherte:
Die Kosten der ambulanten Psychotherapie werden bei vorliegender Indikation von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Bringen Sie zum ersten Sprechstundentermin bitte Ihre elektronische Gesundheitskarte mit. Die Sprechstunden-Sitzungen, die probatorischen Sitzungen und die Akuttherapie werden antragsfrei erstattet. Danach wird gemeinsam mit der Therapeutin bei der Krankenkasse ein Antrag auf Genehmigung einer Kurz- oder Langzeittherapie gestellt.

Für Privatversicherte:
Die Kosten der Psychotherapie werden von Ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV) in der Regel erstattet. Erkundigen Sie sich dafür bei Ihrer PKV, ob Psychotherapie bei Psychologischen Psychotherapeuten in Ihrem Tarif übernommen wird, fordern Sie die Antragsunterlagen an und bringen Sie diese zu einem der ersten fünf Gespräche mit. Die Rechnung, die Sie von mir erhalten, können Sie bei der PKV einreichen. Meist werden die ersten fünf Sitzungen ohne gesonderten Antrag erstattet.

Für Selbstzahler:
Das Honorar wird Ihnen persönlich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt. Es muss kein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden.