Ablauf
Wenn Sie Interesse an einer Psychotherapie haben, rufen Sie mich bitte an und hinterlassen mir eine Nachricht auf meinem Anrufbeantworter. Wenn ich freie Kapazitäten habe, rufe ich Sie zurück, um eine Sprechstunde zu vereinbaren.
Die Gespräche dauern 50 Minuten und finden in der Regel einmal wöchentlich statt. In Einzelfällen ist es möglich Doppelsitzungen durchzuführen, wenn es therapeutisch notwendig ist, beispielsweise für Expositionsübungen zur Angstbewältigung, oder zwei Sitzungen wöchentlich zur Stabilisierung in Krisen.
Im ersten Gespräch interessiere ich mich v. a. für Ihr Anliegen und Ihre Ziele, die Sie mithilfe der Sitzungen bei mir erreichen wollen, außerdem wird die Kostenübernahme besprochen und eingeleitet (siehe Kostenübernahme).
Daran anschließend können bis zu zwei weitere Sprechstunden und 4 probatorische Sitzungen durchgeführt werden, die dazu da sind, sich gegenseitig kennenzulernen, die Problemlage zu analysieren, d. h. herauszufinden, wodurch die Beschwerden entstanden sind, wodurch sie aufrechterhalten werden und welche Veränderungen notwendig sind. Davon ausgehend erarbeiten wir einen individuellen Therapieplan und beraten das weitere Vorgehen.
Bei dringendem Behandlungsbedarf besteht die Möglichkeit eine Akutbehandlung im Umfang von 12 Sitzungen durchzuführen. Alternativ kann bei der Krankenversicherung eine Kurzzeittherape 1 im Umfang von 12 Sitzungen oder eine Langzeittherapie im Umfang von 60 Sitzungen beantragt werden. Nach Ausschöpfen dieser Kontingente können, falls notwendig, Verlängerungen beantragt werden.
In den therapeutischen Gesprächen integriere ich in die Verhaltenstherapie auch Methoden aus anderen Therapieformen wie der Schematherapie und der Hypnotherapie. Dabei ist mir ein transparentes und lösungsorientiertes Vorgehen wichtig.
Ich wende beispielsweise folgende Methoden an:
Wenn Sie Interesse an einer Psychotherapie haben, rufen Sie mich bitte an und hinterlassen mir eine Nachricht auf meinem Anrufbeantworter. Wenn ich freie Kapazitäten habe, rufe ich Sie zurück, um eine Sprechstunde zu vereinbaren.
Die Gespräche dauern 50 Minuten und finden in der Regel einmal wöchentlich statt. In Einzelfällen ist es möglich Doppelsitzungen durchzuführen, wenn es therapeutisch notwendig ist, beispielsweise für Expositionsübungen zur Angstbewältigung, oder zwei Sitzungen wöchentlich zur Stabilisierung in Krisen.
Im ersten Gespräch interessiere ich mich v. a. für Ihr Anliegen und Ihre Ziele, die Sie mithilfe der Sitzungen bei mir erreichen wollen, außerdem wird die Kostenübernahme besprochen und eingeleitet (siehe Kostenübernahme).
Daran anschließend können bis zu zwei weitere Sprechstunden und 4 probatorische Sitzungen durchgeführt werden, die dazu da sind, sich gegenseitig kennenzulernen, die Problemlage zu analysieren, d. h. herauszufinden, wodurch die Beschwerden entstanden sind, wodurch sie aufrechterhalten werden und welche Veränderungen notwendig sind. Davon ausgehend erarbeiten wir einen individuellen Therapieplan und beraten das weitere Vorgehen.
Bei dringendem Behandlungsbedarf besteht die Möglichkeit eine Akutbehandlung im Umfang von 12 Sitzungen durchzuführen. Alternativ kann bei der Krankenversicherung eine Kurzzeittherape 1 im Umfang von 12 Sitzungen oder eine Langzeittherapie im Umfang von 60 Sitzungen beantragt werden. Nach Ausschöpfen dieser Kontingente können, falls notwendig, Verlängerungen beantragt werden.
In den therapeutischen Gesprächen integriere ich in die Verhaltenstherapie auch Methoden aus anderen Therapieformen wie der Schematherapie und der Hypnotherapie. Dabei ist mir ein transparentes und lösungsorientiertes Vorgehen wichtig.
Ich wende beispielsweise folgende Methoden an:
- Verhaltensanalyse
- Zielanalyse
- Bewusstmachen und Verändern von Denkmustern
- Bearbeitung von biographischen Erlebnissen
- Konfrontationsübungen
- Verhaltensübungen
- Bewusstmachen von Stärken und Fähigkeiten
- Imaginationsübungen
- Entspannungsübungen